Nachweisberechtigte für Brandschutz

Im Rahmen von Bauantragsverfahren ist die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes anhand von Brandschutznachweisen gegenüber der Bauaufsicht zu belegen.

Für Regelbauten sieht die Bauordnung die Vorlage von Brandschutznachweisen vor, die je nach Gebäudeklasse durch Nachweisberechtigte für Brandschutz zu erstellen sind.

Als bauaufsichtlich anerkannte Nachweisberechtigte für Brandschutz bzw. Prüfsachverständiger für Brandschutz sind wir befugt, diese Nachweise für Regelbauten und Sonderbauten nach den jeweiligen Landesbauordnungen zu erstellen.

Als Nachweisberechtigte für Brandschutz sind wir in allen Bundesländern anerkannt.