Brandschutzordnung

Alle betrieblichen Maßnahmen für die Brandvermeidung und das Verhalten im Brandfall werden in einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 festgehalten.

Die Brandschutzordnung wird in die Teile A, B und C unterteilt.
Teil A wird öffentlich im Gebäude ausgehängt und dient der schnellen Information aller Nutzer eines Gebäudes.
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Beschäftigten eines Betriebs und dient der Information über die allgemeinen betrieblichen Maßnahmen.
In der Brandschutzordnung Teil C werden weitergehende Festlegungen getroffen, die durch Personen mit Verantwortung im Brandschutz zu wahren sind.

Unsere ausgebildeten Brandschutzbeauftragten und Brandschutzsachverständigen haben bereits für namhafte Kunden aus Gewerbe und Industrie die Festlegung der betrieblichen Maßnahmen des Brandschutzes begleitet und die Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C erstellt.

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